Kinderehe-Gesetz wird Fall für Bundesverfassungsgericht
Seit 2017 gilt eine Regelung für Kinderehen, die keine Ausnahmen mehr zulässt. Dabei kann die Annullierung für Frauen große Nachteile bedeuten, befürchtet der Bundesgerichtshof – und lässt das Gesetz vom Verfassungsgericht prüfen. [mehr]